Informationen und Dokumente zu den Veröffentlichungen Gas

Veröffentlichungspflichten der swa Netze GmbH

Die swa Netze GmbH kommt ihren gesetzlichen Veröffentlichungspflichten umfassend nach. Grundlage hierfür sind unter anderem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV), die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) sowie die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV).

Nachfolgend finden Sie eine strukturierte Übersicht der gemäß diesen Regelwerken zu veröffentlichenden Daten.

Zusätzliche Informationen außerhalb der Website der swa Netze GmbH

Einige Dokumente und Informationen, die nicht direkt auf der Website der swa Netze GmbH veröffentlicht sind, stehen an anderer Stelle zur Verfügung. Ein Teil dieser Inhalte ist Bestandteil kostenpflichtiger Angebote und unterliegt gesonderten Zugangsbedingungen.

bdew.de   EEX.com   DWD.de   EDI-Energy.de   Bundesnetzagentur.de   Gesetze-im-internet.de


EnWG

EnWG §18 (1) - Bed. Netzanschl./Anschl.nutzung

Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss für Letztverbraucher in Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher.

EnWG §19 (2) (3) - Anforderungen Erzeugungsanlagen

Definition technischer Mindestanforderungen für den sicheren und effizienten Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugern, Speichern, Gasverteilernetzen und Direktleitungen – als Grundlage für eine zukunftssichere Energieinfrastruktur.

  • Technische Mindestanforderungen pdf

EnWG §20 (1) Satz 1 - Bedingungen Netzzugang

Bedingungen für Netzzugang, Musterverträge und Entgelte.

EnWG §23 - Ausgleichsleistung

  • Erbringung von Ausgleichsleistungen pdf

EnWG §23c (6) - Versorgungsgbiete

Versorgungsgebiete

EnWG §23c (6) - Gasbeschaffenheit

Gasbeschaffenheit im Verteilnetz der swa Netze GmbH bezüglich des Brennwertes "Hs,n".

EnWG §23c (6) - Anschluss und Zugang

Netzanschluss und Preise

Netzzugang und Entgelte

EnWG §23c (6) - Standardlastprofile

Zur Anwendung kommende Standardlastprofile finden Sie unter "Lieferantenvertrag Gas":

Netzzugang und Entgelte

EnWG §23c (6) - Zuordnung Entnahmestellen

Die Entnahmestellen sind dem Marktgebiet der NetConnect Germany zugeordnet.


Kooperationsvereinbarung Gas (KoV)


GasNEV

GasNEV §13 (2) - Geltende Netzentgelte

Netzentgelte für monatliche, wöchentliche und tägliche sowie Jahresverträge mit abweichendem Laufzeitbeginn:

GasNEV §13 (3) - Entgelte feste / unterbrechbare Kapaz.

Netzzugang und Entgelte

GasNEV §20 - Individuelle Netzentgelte

  • Individuelle Netzentgelte pdf

GasNDAV

GasNDAV §4 (2) - Allg. Netzanschlussbedingungen

Netzanschluss und Preise

GasNDAV §4 (3) - Änderung erg. Bedingungen

Änderungen der ergänzenden Bedingungen zu denen auch die Technischen Anschlussbedingungen nach § 20 gehören, und Kostenerstattungsregelungen des Netzbetreibers werden jeweils zum Monatsbeginn erst nach öffentlicher Bekanntgabe und im Falle der Technischen Anschlussbedingungen erst nach zusätzlicher Mitteilung an die Regulierungsbehörde wirksam. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Änderungen am Tage der öffentlichen Bekanntgabe auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

  • Anlage 2, ergänzende Bedingungen GasNDAV pdf

GasNDAV §25 (2) - Wechsel Netzbetreiber

  • Wechsel Netzbetreiber pdf

GasNDAV §29 (1)

  • Möglichkeit einer Anpassung nach §115 Abs. 1 Satz 2 des EnWG pdf