Warnung vor irreführenden Schreiben privater Messstellenbetreiber

Viele Privathaushalte in Augsburg erhalten derzeit Werbesendungen der Deutschen Messwesen GmbH (DMG), einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber. In diesem Schreiben geht es um den Einbau intelligenter Messsysteme, sogenannter Smart Meter. Die Stadtwerke Augsburg (swa) erhalten dazu vermehrt Anfragen und warnen vor diesen irreführenden Schreiben, die einen kurzfristigen Stromzählertausch bewerben.

Die DMG erweckt den Eindruck, dass Privathaushalte kurzfristig ein gesetzlich vorgesehenes Smart Meter, ein intelligentes Messsystem, einbauen sollten oder müssten. Bei diesem Schreiben handelt es sich nicht um eine offizielle Mitteilung der swa oder des Gesetzgebers. Zwischen den swa und der Deutschen Messwesen GmbH besteht keine Zusammenarbeit. Das Unternehmen handelt eigenständig und nicht im Auftrag der swa. Empfänger des Schreibens sind daher auch nicht verpflichtet, darauf zu reagieren oder einen Installationstermin zu vereinbaren.

Smart Meter in Privathaushalten

Für das Netzgebiet der swa ist die swa Netze GmbH der gesetzlich zuständige, sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber. Dieser setzt die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Rollout Schritt für Schritt um. Ist der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig, werden die swa den Eigentümer rechtzeitig darüber informiert.

Verpflichtend ist der Einbau eines intelligentes Messsystems, Smart Meter, nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden und bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, zum Beispiel Wärmepumpen oder Wallboxen, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb sind. Auch bei Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt Leistung, wie einer Photovoltaikanlage, ist ein intelligentes Messsystem verpflichtend. Für alle anderen Haushalte gibt es derzeit keine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.

Wer über einen Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber nachdenkt, sollte nicht allein auf die Installationskosten achten. Entscheidend sind auch die laufenden Kosten und die jeweiligen Vertragsbedingungen. Während für grundzuständige Messstellenbetreiber wie die swa Netze GmbH gesetzliche Preisobergrenzen gelten, können wettbewerbliche Messstellenbetreiber ihre Preise grundsätzlich frei gestalten. Vor einem Vertragsabschluss empfiehlt es sich insbesondere die jährlichen Kosten, die Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und mögliche Zusatzleistungen zu prüfen und verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen. In den Anschreiben versprochene niedrigere Netzentgelte sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wie dem Einbau einer Wallbox oder einer Wärmepumpe möglich.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Interessierte unter:swa Netze Smart Meter


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