Einspeisung von Biogas in unser Gasnetz
Die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz setzt eine positive Netzverträglichkeitsprüfung durch die swa Netze GmbH voraus. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich in § 19 (2) EnWG in Verbindung mit §§ 31 ff. GasNZV, die die notwendigen Abläufe und Fristen für das Anschlussbegehren zur Biogas-Einspeisung regeln.
Wenn Sie bereits ein konkretes Projekt zur Biogas-Einspeisung planen, nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf. Wir senden Ihnen die erforderlichen Formulare und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.
Für die abzuschließenden Verträge orientieren wir uns an den aktuellen Vorlagen der „Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“. Diese stellt sicher, dass alle Prozesse standardisiert und rechtskonform ablaufen.
- Techn. Mindestanforderungen zur Einspeisung von Biogas pdf
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