Beim Netzanschluss für industrielle Abnehmer gelten besondere Sicherheitsvorschriften.
Zahlreichen Industrie- und gewerblichen Erdgaskunden ist nicht bekannt, dass für die auf ihrem Werksgelände befindlichen Erdgasanlagen einschließlich der letzten Absperreinrichtung vor der Erdgasanwendung die Vorschriften und Anforderungen des Energiewirtschaftsrechts gelten (§ 3, Nr. 15 EnWG). Für Bau, Betrieb und Instandhaltung dieser Energieanlagen sind nach Definition des Energiewirtschaftsgesetzes die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
Was es im Detail zu beachten gilt, wurde auf der Internetseite des DVGW kompakt und übersichtlich zusammengestellt.