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  1. Veröffentlichungspflichten
  2. Strom
Veröffentlichungen Strom
Strom

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der unterschiedlichen Veröffentlichungspflichten der swa Netze GmbH.
EEG, EnWG, KWKG, StromNEV und StromNZV verpflichten zur Veröffentlichung der nachfolgenden Daten.

www.bdew.de

www.eex.com

www.dwd.de

www.edi-energy.de

www.bundesnetzagentur.de

www.gesetze-im-internet.de


Hier finden Sie die Dokumente und Informationen, die nicht auf der Seite der swa Netze GmbH veröffentlicht sind. Ein Teil dieser Dokumente und Informationen ist Bestandteil von kostenpflichtigen Angeboten.

EnWG

Engpassmanagement bei Netzengpässen:

Technisch verfügbare Gesamtkapazität des betroffenen Abschnitts, in Richtung des vorgelagerten Netzes oder in Richtung des nachgelagerten Netzes, Zeitpunkt und Dauer des Engpasses, aufgesplittet nach einzelnen Engpassstellen. Diese Veröffentlichungspflicht greift für Unternehmen, in deren Netz ein Netzengpass aufgetreten ist, zurzeit vorhanden ist oder es absehbar ist, dass ein Netzengpass auftreten wird.

Netzengpässe PDF  291 KB

Bedingungen Netzanschluss Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss für Letztverbraucher in Niederspannung oder Niederdruck und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher Netzanschlussvertrag Niederspannung.

EnWG §18 (1) >

Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetz Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen an Elektrizitätsversorgungsnetze.

EnWG §19 (1) (2) (3) >

Mindestinhalte:

  • allgemeine Bedingungen für die Netznutzung
  • technische Bedingungen für die Netznutzung
  • Veröffentlichung sonstiger erforderlicher Informationen nach § 20 Abs.1S. 3 EnWG
  • Musterverträge (Netznutzungsvertrag, Lieferantenrahmenvertrag)
  • Preisblätter nach Maßgabe der Anlage1 Nr. 1 a) - e)
EnWG §20 (1) S3 >
StromNZV
Verlauf des Differenzbilanzkreises als Zeitreihe XLSX  800 KB
Entgelt für die Mehr-/Mindermengen PDF  53 KB

Höchste zeitgleiche Summe der viertelstündlichen Leistungswerte aller Entnahmen aus einer bestimmten Netz- oder Umspannebene innerhalb eines Jahres. Zu berücksichtigen sind Entnahmen durch Letztverbraucher, Weiterverteiler und - die Niederspannungsebene ausgenommen - die nachgelagerte Netz- oder Umspannebene. Die Zeitgleichheit ist bezogen auf die jeweilige Netz- oder Umspannebene. d. h. die Höchstwerte können in den einzelnen Netz- oder Umspannebenen zu unterschiedlichen Zeitpunkten auftreten. Liegen gemessene Werte für die Ermittlung der zeitgleichen Jahreshöchstlast nicht vollständig vor, ist eine sachgerechte Näherung vorzunehmen. Für Letztverbraucher, bei deren Stromlieferung in Niederspannung gem. § 12 Abs. 1 StromNZV vereinfachte Verfahren (Standardlastprofil) angewendet werden, ist der tatsächliche viertelstundenscharfe Lastverlauf (Restlastkurve bzw. Summe aus der Abgabe nach synthetischen Lastprofilen und dem Differenzbilanzkreis, ggf. abzüglich der Entnahme nach Standardlastprofil in höheren Netz- und Umspannebenen) anzuwenden. Für Letztverbraucher, bei deren Stromlieferung in höhere Netz- und Umspannebenen als Niederspannung gem. § 12 Abs. 1 StromNZV vereinfachte Verfahren angewendet werden, ist das Standardlastprofil in Ansatz zu bringen. Die Veröffentlichungspflicht erstreckt sich auf jede von dem jeweiligen Verteilernetzbetrieb betriebene Netz- oder Umspannebene.

Jahreshöchstlast der Ebenen PDF  39 KB
Lastverlauf als viertelstündliche Leistungsmessung der Ebene 2 CSV  1 MB
Lastverlauf als viertelstündliche Leistungsmessung der Ebene 3 CSV  1 MB
Lastverlauf als viertelstündliche Leistungsmessung der Ebene 4 CSV  1 MB
Lastverlauf als viertelstündliche Leistungsmessung der Ebene 5 CSV  1 MB
Lastverlauf als viertelstündliche Leistungsmessung der Ebene 6 CSV  1 MB
Lastverlauf als viertelstündliche Leistungsmessung der Ebene 7 CSV  1 MB

Die Summe der Netzverluste in einem Kalenderjahr, gesondert nach Netz und Umspannebenen ausgewiesen [kWh].

Summe der Netzverluste PDF  39 KB

Die tatsächliche Kurve der mittels Standard-Lastprofilen belieferten Kunden, als viertelstundenscharfer Lastverlauf, jeweils separiert nach Spannungs- und
Umspannebenen sowie die gleichartige Lastkurve für Netzverluste, summiert über alle Netz- und Umspannebenen.

Summenlastgang der Netzverluste CSV  1 MB
Summenlastgang der mittels Standard-Lastprofilen belieferten Kunden CSV  1 MB

Summenlast der Fahrplanprognosen für Lastprofilkunden
Die Lastkurve, die sich durch den prognostizierten Bedarf aller Lastprofilkunden ergibt, als viertelstundenscharfer Lastverlauf, monatlich, unverzüglich jedoch spätestens jeweils drei Monate nach dem Belieferungstermin. (Zur Zeit verwendet die swa Netze GmbH das synthetische Lastprofilverfahren)

Entnommene Jahresarbeit und Höchstentnahmelast je Ebene PDF  40 KB
Abgabe an 3 + Entnahme 2 + Netzverluste 2 - Einspeisungen aus Erzeugungsanlagen 2 CSV  1 MB
Abgabe an 4 + Entnahme 3 + Netzverluste 3 - Einspeisungen aus Erzeugungsanlagen 3 CSV  1 MB
Abgabe an 5 + Entnahme 4 + Netzverluste 4 - Einspeisungen aus Erzeugungsanlagen 4 CSV  1 MB
Abgabe an 6 + Entnahme 5 + Netzverluste 5 - Einspeisungen aus Erzeugungsanlagen 5 CSV  1 MB
Abgabe an 7 + Entnahme 6 + Netzverluste 6 - Einspeisungen aus Erzeugungsanlagen 6 CSV  1 MB

Die nach Netz- und Umspannebene und Kalendermonaten separierte Summe aller in die jeweilige Netz- oder Umspannebene erfolgten Einspeisungen aus Erzeugungsanlagen sowie die nach Netz- oder Umspannebene und Kalendermonaten separierte Summe aller als Rückspeisung aus der nachgelagerten Netz- oder Umspannebene erfolgten Einspeisungen. Summe aller in die jeweilige Netz- oder Umspannebene erfolgten Einspeisungen aus Erzeugungsanlagen im zeitlichen Verlauf (viertelstundenscharf) sowie die erfolgten Einspeisungen aus Rückspeisungen aus der nachgelagerten Netz- und Umspannebene im zeitlichen Verlauf (viertelstundenscharf).

Ein- und Rückspeisungen PDF  50 KB
Lastgang Einspeisungen in die Ebene 3 CSV  1,022 KB
Lastgang Einspeisungen in die Ebene 5 CSV  1 MB
Lastgang Einspeisungen in die Ebene 6 CSV  1 MB
Lastgang Einspeisungen in die Ebene 7 CSV  1 MB
Lastgang Rückspeisungen in die Ebene 2 CSV  959 KB
Lastgang Rückspeisungen in die Ebene 3 CSV  961 KB
Lastgang Rückspeisungen in die Ebene 4 CSV  958 KB
Lastgang Rückspeisungen in die Ebene 5 CSV  958 KB
Lastgang Rückspeisungen in die Ebene 6 CSV  958 KB

Die Mengen und Preise der eingekauften Energie zur Deckung dieser Verluste. Es sind keine Durchschnittspreise anzugeben.

Seit dem 1.1.2010 wird die Verlustenergie ausgeschrieben.

Verlustenergieausschreibungen >
StromNEV

Je Netz- und Umspannebene ist die Höhe der Durchschnittsverluste des Vorjahres anzugeben. Die Durchschnittsverluste ergeben sich aus der Division von Netzverlusten (§ 17 Abs. 1 Nr. 3 / § 17 Abs.2 Nr. 2 StromNZV) und der Einspeisung in die Netz- und Umspannebene (§ 17Abs. 1 Nr. 1 /§ 17 Abs. 2 Nr. 5 und 6 StromNZV).

Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres PDF  38 KB

Die durchschnittlichen Beschaffungskosten ergeben sich aus der mengengewichteten Berechnung der Einzelpreise für Verlustenergie (§ 17 Abs. 1 Nr. 7 / § 17 Abs.2 Nr. 7 StromNZV).
Bitte beachten Sie hier den Punkt "Verlustenergieausschreibung" (s.o.).

Mitteilung, dass neue Netzentgelte bei der Regulierungsbehörde beantragt wurden

Bekanntgabe, sobald ein Antrag nach § 23a Abs. 3 EnWG gestellt worden ist. Die lnformation kann fakultativ auch als Preisblatt wie § 27 Abs. 1 StromNEV dargestellt werden.

Ausschlagend für die Veröffentlichungspflicht ist die Anlage 1 des Genehmigungsbescheides des Netzbetreibers. Die im Leitfaden der BNetzA dargestellten Musterpreisblätter stellen den aktuellen Stand dar. Zur Abbildung der Entgelte sind folgende Preisblätter zu publizieren:

  • Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung
  • Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung
  • Entgelte für Monatsleistungspreissysteme für Entnahme mit Leistungsmessung
  • Entgelte für Jahresleistungspreissysteme für Entnahme mit Leistungsmessung Netzreservekapazität
  • Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung - Messeinrichtungen
  • Entgelte für Blindstrom
  • Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV

 

Hinweis:
Die Zeitfenster für die zeitgleiche Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus einer Netz- oder Umspannebene im Sinne von § 19 Abs. 2 StromNEV sollen im Voraus festgelegt und veröffentlicht werden.

Geltende Netzentgelte >

Systemlänge (Gesamtheit der drei Phasen L1+L2+L3) der Kabel und Freileitungen in den Netzebenen NS, MS, HS und HöS (Beispiel.Wenn L1 = 1km, L2 = 1km und L3 = 1km, dann Stromkreislänge=1km). Bei unterschiedlichen Phasenlängen ist die durchschnittliche Länge in km zu ermitteln. Die Anzahl der pro Phase verwendeten Kabel oder Seile ist für die Stromkreislänge unmaßgeblich. Die Stromkreislänge erstreckt sich auch auf gepachtete, gemietete oder anderweitig dem Netzbetreiber überlassene Kabel und Freileitungen, soweit diese vom Netzbetreiber betrieben werden. Geplante, in Bau befindliche, verpachtete sowie stillgelegte Kabel und Freileitungen sind nicht zu berücksichtigen. Leitungen in Bruchteilsnutzung sind bei der Berechnung der Netzlänge mit voller Kilometerzahl anzusetzen. Die Stromkreislänge in der Netzebene Niederspannung ist einschließlich Hausanschlussleitungen und ohne Leitungen von Straßenbeleuchtungsanlagen anzugeben. Leitungen über 36 kV mit Transportfunktion und Hochspannungsentgelt können bei der Hochspannung angegeben werden.

Stromkreislängen PDF  38 KB

Als installierte Leistung ist die Bemessungsscheinleistung aller installierten Netztransformatoren anzugeben. Eine Anlage gilt als installiert, wenn sie im laufenden Betrieb des Stromnetzes eingebunden und insoweit verwendet wird. Als nicht installiert gelten geplante, in Bau befindliche sowie stillgelegte Anlagen. lst die installierte Bemessungsscheinleistung nicht bekannt, ist diese geeignet zu schätzen bzw. die vertraglich vereinbarte maximale Leistung ist anzugeben. Die Bemessungsscheinleistung ist in kVA anzugeben.

Installierte Leistung der Spannungsebene PDF  34 KB

Entnommene Jahresarbeit aus der Netz- oder Umspannebene bezeichnet die Summe der Entnahmen elektrischer Energie durch Letztverbraucher, Weiterverteiler und die eigene nachgelagerte Netz- oder Umspannebene (gilt nicht für die Niederspannung) aus der jeweiligen Netz- oder Umspannebene (Wert inklusive der Verluste der nachgelagerten Ebenen).

Im Vorjahr entnommene Jahresarbeit je Netz- und Umspannebene in kWh PDF  40 KB

Entnahmestelle ist ein Ort der Entnahme elektrischer Energie aus einer Netz- oder Umspannebene durch -Letztverbraucher, - Weiterverteiler der gleichen oder einer nachgelagerten Ebene oder -eigene nachgelagerte Netz- bzw., Umspannebenen. Falls über einen Anschluss mehrere Letztverbraucher versorgt werden (z.B. im Falle eines Mehrfamilienhauses, das über nur einen Hausanschluss verfügt), setzt sich die Anzahl der Entnahmestellen aus der Anzahl der gewerblich genutzten Einheiten, der Wohnungen und ggf. der Entnahmestelle für den Allgemeinstrom zusammen. In der Umspannebene setzt sich die Anzahl der Entnahmestellen zusammen aus:

(a) der Anzahl der Entnahmestellen von Letztverbrauchern, die direkt an die Umspannebene angeschlossen sind.

(b) der Anzahl der Entnahmestellen des oder der direkt nachgelagerten Weiterverteiler und

(c) der Anzahl der Entnahmestellen der nachgelagerten netzbetreibereigenen Netzebene.

Bei nachgelagerten Weiterverteilern und netzbetreibereigenen Netzebenen stellt jeder Netztransformator eine eigene Entnahmestellen dar.

Anzahl der Entnahmestellen PDF  34 KB

Die Einwohnerzahl bezeichnet diejenige Anzahl der Einwohner, die über das Niederspannungsnetz versorgt werden. Bei der Ermittlung der Einwohner ist auf die Statistik der Statistischen Landesämter zurückzugreifen.

Versorgte Fläche bezeichnet diejenige Fläche, die über das Niederspannungsnetz versorgt wird und auf der amtlichen Statistik zur Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung der Statistischen Landesämter beruht. Als versorgte Fläche wird insoweit die bebaute Fläche (,,Gebäude und Freiflächen (nur bebaute Fläche)"; Flächenschlüssel 100/200) sowie Straßen, Wege und Plätze (Flächenschlüssel 510/520/530) verstanden. Wird eine Gemeinde von mehreren Netzbetreibern versorgt, sind lediglich die entsprechenden Flächenanteile zu berücksichtigen und anzugeben. In der Mittel- und Hochspannung ist als versorgte Fläche die geographische Fläche des Netzgebietes zu Grunde zu legen.

Geographische Fläche bezeichnet diejenige Gesamtfläche, über die sich die jeweiligen Netz- oder Umspannebene erstreckt. Bei der Ermittlung der geographischen Fläche ist auf die Statistik der Statistischen Landesämter zurückzugreifen. Wird eine Gemeinde von mehreren Netzbetreibern versorgt, sind lediglich die entsprechenden Flächenanteile zu berücksichtigen und anzugeben.

Einwohnerzahl, versorgte Fläche und geogr. Fläche PDF  34 KB
Sonstiges

Mustervertrag (Netzanschlussvertrag) zur Herstellung des Netzanschlusses i.S.d. §4 Abs. 1 NAV

Allgemeine und ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers, die dem Netzanschlussvertrag sowie dem Anschlussnutzungsverhältnis zugrunde liegen. >

Bei Änderung sind:

der vollständige Text der neu gefassten Allgemeinen u ergänzenden Bedingung,

das Preisblatt mit allen Kostenerstattungsregelungen,

die technische Anschlussbedingungen nach § 20 NAV zu veröffentlichen.

Bei den allgemeinen und ergänzenden Bedingungen handelt es sich um Geschäftsbedingungen des Netzbetreibers, die in den Netzanschlussvertrag einbezogen werden müssen.

NAV §4 (3) >

Wechsel des Netzbetreibers (Rechtsnachfolge)

Name des Unternehmens einschließlich Rechtsform, falls Bestandteil des Namens, Postanschrift und Kontaktdaten des alten sowie des neuen Netzbetreibers.

Öffentliche Bekanntgabe der Stadtwerke Augsburg Netze GmbH gemäß § 29 Abs. 1 Niederspannungsanschlussverordnung und Niederdruckanschlussverordnung

Zum 08.11.2006 sind die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in Kraft getreten.

Gleichzeitig sind die bisher geltenden Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) und die Verordnung über Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) außer Kraft getreten.

NAV und NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns oder mit unserer Rechtsvorgängerin, der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, abgeschlossenen Netzanschlussverträge für die in Niederspannung oder in Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Kunden.

Nach § 29 Abs. 1 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV/ AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV/NDAV erfolgt mit Wirkung auf den morgigen Tag. Für Netzanschlussverträge die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Die neuen Vertragsmuster, die Allgemeinen Bedingungen und die ergänzenden Bedingungen können auf unserer Internetseite unter www.swa-netze.de oder in unserem Kundencenter eingesehen werden.

Mindestangaben die der Netzbetreiber benötigt, um ein Netzanschlussverfahren prüfen und eine Prognose der verfügbaren Leitungskapazitäten entsprechend der Anschlussnutzung erstellen zu können:

Standardisierte Bedingungen für den Netzanschlussvertrag unter Berücksichtigung der Vertragsgegenstände des § 4 Abs. 4 KraftNAV und einschließlich der technischen Mindestanforderungen i. S. d. S 19 Abs. 1 EnWG, insbesondere bezüglich der Frequenz- und Spannungshaltung, Kurzschlussfestigkeit, Regelleistungs-und Schwarzstartfähigkeit, übersichtliche Darstellung des Netzschemaplanes sowie der Netzauslastung im gesamten Netz einschließlich der Kennzeichnung von tatsächlichen oder erwarteten Engpässen.

KraftNAV §3 (1) >

Berichte entsprechend dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG).

EEG §52 >
EEG §77 PDF  11 KB
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Erdgas 0821/6500-5500
Strom 0821/6500-6600
Fernwärme 0821/6500-5555
Trinkwasser 0821/6500-6655
Kontakt
Kontakt
Kundencenter
Tel. 0821/6500-64000
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Verlustenergieausschreibungen
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AGFW TSM zertifiziert
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