Öffentliche Bekanntgabe der Stadtwerke Augsburg Netze GmbH gemäß § 29 Abs. 1 Niederspannungsanschlussverordnung und Niederdruckanschlussverordnung
Zum 08.11.2006 sind die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) in Kraft getreten.
Gleichzeitig sind die bisher geltenden Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) und die Verordnung über Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) außer Kraft getreten.
NAV und NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns oder mit unserer Rechtsvorgängerin, der Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, abgeschlossenen Netzanschlussverträge für die in Niederspannung oder in Niederdruck an unser Versorgungsnetz angeschlossenen Kunden.
Nach § 29 Abs. 1 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den AVBEltV/ AVBGasV) zu verlangen, sofern der Netzanschlussvertrag vor dem 13.07.2005 mit uns abgeschlossen wurde. Von diesem Verlangen machen wir hiermit Gebrauch. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV/NDAV erfolgt mit Wirkung auf den morgigen Tag. Für Netzanschlussverträge die nach dem 12.07.2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar; eine Anpassung ist nicht erforderlich.
Die neuen Vertragsmuster, die Allgemeinen Bedingungen und die ergänzenden Bedingungen können auf unserer Internetseite unter www.swa-netze.de oder in unserem Kundencenter eingesehen werden.