Informationen und Dokumente zu den allgemeinen Veröffentlichungen

Grundversorger nach EnWG §36 (2)

Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet

Zum Stichtag 1. Juli 2024 wurde für das Strom-Konzessionsgebiet Augsburg die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH als Grundversorger festgestellt.

Ebenfalls zum 1. Juli 2024 wurde die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH als Grundversorger für die Gas-Konzessionsgebiete in Augsburg, Friedberg, Neusäß, Stadtbergen, Diedorf und Kissing bestimmt.

Gleichbehandlungsbericht nach §7a (5) EnWG

  • Gleichbehandlungsbericht 2024 pdf

Tätigkeitsabschlüsse nach §6b (3) EnWG

  • Tätigkeitsabschlüsse 2018 pdf