Informationen und Dokumente zu den allgemeinen Veröffentlichungen
Grundversorger nach EnWG §36 (2)
Festlegung des Grundversorgers im Netzgebiet
Zum Stichtag 1. Juli 2024 wurde für das Strom-Konzessionsgebiet Augsburg die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH als Grundversorger festgestellt.
Ebenfalls zum 1. Juli 2024 wurde die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH als Grundversorger für die Gas-Konzessionsgebiete in Augsburg, Friedberg, Neusäß, Stadtbergen, Diedorf und Kissing bestimmt.
Gleichbehandlungsbericht nach §7a (5) EnWG
- Gleichbehandlungsbericht 2024 pdf
Tätigkeitsabschlüsse nach §6b (3) EnWG
- Tätigkeitsabschlüsse 2018 pdf




