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  1. FAQ_Versorgungssicherheit_Gas
FAQs Versorgungssicherheit Gas


Die „Krise“ gemäß Leitfaden Krisenvorsorge Gas ist offiziell beendet. Dementsprechend ist aktuell eine akute Gefährdung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Gasversorgungssystems nicht zu erwarten.

Die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgerufene Alarmstufe nach dem nationalen Notfallplan wird dennoch voraussichtlich weiter bestehen bleiben.

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Themen Gasversorgung und Versorgungssicherheit im Zuge der Ukraine-Krise.

Die Bundesregierung hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Die Alarmstufe ist die zweite von drei Stufen und folgt der aktuellen Frühwarnstufe, die seit 30. März gilt. Sie steht vor der dritten und letzten Stufe, der Notfallstufe. 

Endkunden sind von der Alarmstufe in der Versorgungssicherheit noch nicht betroffen. Mit steigenden Preisen muss gerechnet werden.

Bei Ausruf der Alarmstufe liegt laut Plan eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer "erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage" führt - der Markt sei aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die Frühwarnstufe ist eine vorsorgliche Maßnahme. Die Versorgung mit Gas ist bis auf Weiteres gesichert.

Das vorsorgliche Ausrufen der Frühwarnstufe dient dazu, dass alle Energieversorgungsunternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf Weiteres gesichert. Die Frühwarnstufe ist die erste von drei möglichen Eskalationsstufen im Notfallplan der Bundesregierung.

Auslöser für den Schritt war die Androhung Russlands, die Gaslieferungen nach Deutschland einzustellen, sollten die G7-Staaten nicht auf die Forderung eingehen, künftige Gaslieferungen in Rubel statt wie bisher in Euro oder Dollar zu bezahlen.

Die Frühwarnstufe ist die erste von drei möglichen Stufen des Notfallplans der Bundesregierung. Ein für die Versorgung kritischer Zustand wird erst in der letzten Phase erreicht.

Die Frühwarnstufe dient dazu, sich gegen mögliche drohende Einschränkungen bei der Gasversorgung zu wappnen. Zu diesem Zweck setzt die Bundesregierung ein Krisenteam ein.  Hierbei sind das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit der Bundesnetzagentur, Fernleitungsbetreibern und Bundesländern beteiligt. Diese sollten täglich tagen und Informationen sammeln.

Der Notfallplan sieht als möglichen nächsten Schritt die zweite Stufe vor, die sogenannte Alarmstufe, in der "eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage" zwar für solch eine Situation sorgen müsste, der Markt aber noch in der Lage wäre, das Problem zu lösen. Der Netzbetreiber würde in diesem Fall die Stabilisierung des Netzes und die Versorgung allein über Angebot und Nachfrage regeln.

Um die mögliche dritte Stufe, die Notfallphase, auszurufen, müsste akuter Gasmangel herrschen. In dieser Phase könnte eine Abschaltung nach Vorgabe durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Der Gesetzgeber würde dabei bestimmten Kundengruppen einen besonderen Schutz gewähren.

Ja! Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Einrichtungen zur Erhaltung der kritischen Infrastruktur werden in jedem Fall weiterhin mit Gas versorgt.

Laut dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 53a EnWG) zählen, sollte die Notfallphase erreicht werden, zu den besonders geschützten Kunden:

  • Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird
  • Grundlegende soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc.
  • Fernwärmeanlagen, welche die o. g. Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können.

Die Kraftwerke der swa, die für die Augsburger Wärmeversorgung zuständig sind, unterliegen somit auch dem besonderen Schutz. Die Versorgung mit Fernwärme wäre somit auch in der Notfallphase gesichert.

Von einer möglichen Abschaltung betroffen wären im äußersten Notfall nur wenige sehr große Geschäftskunden in Augsburg. Diese wurden bereits separat informiert.

Die swa haben sich bereits in den vergangenen Wochen auf mögliche Versorgungsengpässe vorbereitet und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig weisen die swa darauf hin, dass es auch im Falle von Versorgungsengpässen besonders geschützte Kundengruppen gibt, die von einem Versorgungsausfall nicht betroffen sein werden. Dazu gehören etwa Haushalte, kleinere und mittlere Gewerbe sowie soziale Einrichtungen, Krankenhäuser oder Kraftwerke zur Erzeugung von Strom oder Fernwärme. Die Menge des Gases, das von anderen Ländern wie z. B. Norwegen, Holland, etc. bezogen wird, reicht aus, um damit aktuell alle dieser geschützten Kundengruppen versorgen zu können. Dies gilt also selbst im Falle eines vollständigen Lieferstopps durch Russland.

Der Gesetzgeber hat klar geregelt, wer im Falle des Erreichens der Notfallstufe von einer Abschaltung betroffen wäre. Im Versorgungsgebiet der swa betrifft dies nur sehr wenige Geschäftskunden mit einer hohen Abnahmemenge. Diese Kunden wurden durch die swa Netze GmbH bereits informiert.

Ergänzende Informationen gibt es u.a. in einer aktuellen Veröffentlichung des BDEW.

Zur BDEW-Veröffentlichung

Kund*innen können in der aktuellen Lage einen aktiven Beitrag dazu leisten, so wenig Energie / Gas wie möglich zu verbrauchen.

Bild: Thomas Hosemann

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