Die Frühwarnstufe ist die erste von drei möglichen Stufen des Notfallplans der Bundesregierung. Ein für die Versorgung kritischer Zustand wird erst in der letzten Phase erreicht.
Die Frühwarnstufe dient dazu, sich gegen mögliche drohende Einschränkungen bei der Gasversorgung zu wappnen. Zu diesem Zweck setzt die Bundesregierung ein Krisenteam ein. Hierbei sind das Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mit der Bundesnetzagentur, Fernleitungsbetreibern und Bundesländern beteiligt. Diese sollten täglich tagen und Informationen sammeln.
Der Notfallplan sieht als möglichen nächsten Schritt die zweite Stufe vor, die sogenannte Alarmstufe, in der "eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage" zwar für solch eine Situation sorgen müsste, der Markt aber noch in der Lage wäre, das Problem zu lösen. Der Netzbetreiber würde in diesem Fall die Stabilisierung des Netzes und die Versorgung allein über Angebot und Nachfrage regeln.
Um die mögliche dritte Stufe, die Notfallphase, auszurufen, müsste akuter Gasmangel herrschen. In dieser Phase könnte eine Abschaltung nach Vorgabe durch die Bundesnetzagentur erfolgen. Der Gesetzgeber würde dabei bestimmten Kundengruppen einen besonderen Schutz gewähren.