Auswahl
Stromzähler
Bei der Entfernung eines Stromzählers im Zuge einer Zusammenlegung von Wohneinheiten schreibt die gesetzliche Regelung vor, dass der Antrag ausschließlich durch eine eingetragene Fachfirma erfolgen darf. Dies stellt sicher, dass alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden und die technischen Standards eingehalten werden. So gewährleistet swa Netze eine sichere und zuverlässige Umsetzung Ihrer Umbauvorhaben.
- Zählerentfernung/Anschlussstilllegung pdf
Gaszähler
Auch bei Gaszählern gilt: Wenn Änderungen an der Installation erforderlich sind, wie zum Beispiel Anpassungen an Heizungsanlagen oder an der Zählerplatzkonfiguration, darf die Beantragung der Entfernung ausschließlich durch eine eingetragene Fachfirma erfolgen. Dies stellt sicher, dass alle Arbeiten den aktuellen technischen Standards entsprechen und die Sicherheit Ihrer Anlage gewährleistet ist. swa Netze sorgt damit für eine gesetzeskonforme und zuverlässige Umsetzung aller Maßnahmen rund um Ihre Energieversorgung.
- Antrag zur Zählerentfernung pdf
Wasserzähler
Für Wasserzähler gilt: Eine Entfernung ist ausschließlich im Rahmen einer Trennungsbeauftragung der Wasserversorgung möglich. Befinden sich mehrere Wasserzähler im Gebäude, dürfen zusätzliche Zähler – bis auf einen – nur von einer eingetragenen Fachfirma entfernt werden. Dieser Rückbau muss bei swa Netze angemeldet werden, da die bestehende Installation angepasst werden muss, um die technischen Standards einzuhalten.
- Antrag zur Zählerentfernung pdf
Wiederinbetriebnahme
Eine Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Gas- und Stromanlagen ist ausschließlich über einen zugelassenen Fachbetrieb möglich, der die Anmeldung bei swa Netze übernimmt. Dabei kann ein erweiterter Prüfaufwand erforderlich sein, um die Einhaltung aktueller technischer Standards wie TAB oder TRGI sicherzustellen. Gegebenenfalls müssen Anpassungen an der Installation vorgenommen werden, um die gesetzlichen und sicherheitstechnischen Vorgaben zu erfüllen. Die Kosten für die Prüfung sowie die Wiederinbetriebnahme durch einen Vertragsinstallateur trägt der Kunde.




