Zwei Personen in Warnschutzkleidung und roten Schutzhelmen arbeiten an einer geöffneten Schaltanlage in einem Umspannwerk. Eine Person hält ein Werkzeug und führt eine Einstellung an elektrischen Komponenten durch, während die andere daneben steht. Im Inneren der Anlage sind Schalter, Kabel, Messgeräte und ein Manometer sichtbar, darüber eine Lampe zur Beleuchtung. Die Szene zeigt Wartungsarbeiten an Hochspannungsanlagen im Bereich Stromversorgung und Netztechnik. Verlinkung zur §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Seite.

§14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Informationen rund um die Neuregelung des §14a (EnWG) zur beschleunigten Anbindung

Die Erreichung der Klimaziele mit dem Umbau des Energiesystems erfordert in den kommenden Jahren den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen, Elektrofahrzeug-Ladeeinrichtungen und Batteriespeichern. Damit diese leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen zügig und sicher ans Netz angeschlossen werden können, hat die Bundesnetzagentur eine Neuregelung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) entwickelt.

Die Neuregelungen (§ 14a EnWG) ermöglichen eine beschleunigte Anbindung und gewähren reduzierte Netzentgelte für Betreiber. Im Gegenzug müssen Anlagen bei Bedarf ihre Leistung temporär begrenzen.

Netzbetreiber können bei Bedarf die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen vorübergehend begrenzen, um das lokale Stromnetz und Verbraucher vor Überlastungen schützen. Dies erfolgt nur in Notfällen, möglicherweise mit dem Einbau entsprechender Steuertechnik.

Die Neuregelung bringt langfristig geringere Netzentgelte. Außerdem leistet sie ihren Beitrag für einen schnelleren Netzanschluss und für eine Steigerung der Versorgungssicherheit.

Informationen und Dokumente zur beschleunigten Anbindung

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß aktueller Regelungen

  • Wärmepumpenheizungen
  • Ladeeinrichtungen für Elektromobile (z. B. Wallboxen)
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)
  • Stromspeicher, sofern Strom aus dem Netz entnommen wirdWichtiger Hinweis: Nachtspeicherheizungen sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen.

Anmeldung und technische Voraussetzungen

Die Anmeldung einer fest installierten Ladeeinrichtung erfolgt ausschließlich über Elektroinstallateure. Diese nutzen das IT-Portal für Elektrofachfirmen zur Anmeldung beim Netzbetreiber. Für die Anmeldung sind technische Daten, Zählerinformationen und ggf. Lagepläne erforderlich.

Anschlussportal

 

Tarifwahl für Netzkunden

Netzkunden haben künftig die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Tarifsystemen („Modulen“) zu wählen. Wird keine aktive Entscheidung getroffen, gilt automatisch Modul 1.

Modul 1: Pauschale NetzentgeltreduzierungDieses Modul bietet eine jährliche Prämie als Anreiz für die flexible Steuerbarkeit der Ladeeinrichtung. Die pauschale Reduzierung des Netzentgelts kann insbesondere in Verbindung mit einem variablen Netzentgelt ein attraktives Modell für die E-Mobilität darstellen.

Modul 2: Arbeitspreisreduktion pro kWhHier wird der Arbeitspreis pro Kilowattstunde reduziert. Voraussetzung für Modul 2 ist die Installation eines zusätzlichen Zählers für die Ladeeinrichtung.

Preisinformationen und Anmeldung

Die aktuellen Preise sind dem offiziellen Preisblatt zu entnehmen. Die Anmeldung erfolgt über das Formular „Anmeldung zum Anschluss an das Stromnetz“.

Preisblatt