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  1. §14a-enwg-steuerbare-verbrauchseinrichtungen

§14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Informationen rund um die Neuregelung des §14a (EnWG) zur beschleunigten Anbindung


Die Erreichung der Klimaziele mit dem Umbau des Energiesystems erfordert in den kommenden Jahren den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen, Elektrofahrzeug-Ladeeinrichtungen und Batteriespeichern. Damit diese leistungsstarken Verbrauchseinrichtungen zügig und sicher ans Netz angeschlossen werden können, hat die Bundesnetzagentur eine Neuregelung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) entwickelt.

Die Neuregelungen (§ 14a EnWG) ermöglichen eine beschleunigte Anbindung und gewähren reduzierte Netzentgelte für Betreiber. Im Gegenzug müssen Anlagen bei Bedarf ihre Leistung temporär begrenzen.

Netzbetreiber können bei Bedarf die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen vorübergehend begrenzen, um das lokale Stromnetz und Verbraucher vor Überlastungen schützen. Dies erfolgt nur in Notfällen, möglicherweise mit dem Einbau entsprechender Steuertechnik.

Die Neuregelung bringt langfristig geringere Netzentgelte. Außerdem leistet sie ihren Beitrag für einen schnelleren Netzanschluss und für eine Steigerung der Versorgungssicherheit.

 

Unter steuerbare Verbrauchseinrichtungen fallen: 

  • Wärmepumpenheizungen
  • Ladeeinrichtungen für Elektromobile (Wallbox)
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte)
  • Stromspeicher (Stromentnahme aus dem Netz)

Hinweis: Nachtspeicherheizungen sind davon ausgenommen.

Ab dem 1. Januar 2024 werden die neuen gesetzliche Regelungen (§ 14a EnWG) für alle Verteilnetzbetreiber wirksam. Wenn Ihre Anlage nach dem 31. Dezember 2023 in Betrieb geht, fällt diese unter die neuen Regelungen der Bundesnetzagentur. Ist die Anlage kleiner als 4,2 Kilowatt gelten diese Regelungen nicht. 

Wichtig: Für diejenigen, die erwägen, eine neue steuerbare Verbrauchseinrichtung zu Hause zu installieren, gelten diese neuen Regelungen. Die Inbetriebnahme erfolgt dabei durch den Elektrofachbetrieb!

Bestehende Anlagen erfordern aktuell keine Maßnahmen, es sei denn, umfassende Änderungen an der Anlage sind geplant.

Folgendes gilt es zu beachten:


Die Anmeldung einer fest installierten Ladeeinrichtung erfolgt über Elektroinstallateure, die diese über das IT-Portal für Elektrofachfirmen anmelden.

Gemäß den neuen Regelungen haben Netzkunden die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Tarifsystemen, den sogenannten Modulen, zu wählen. Wenn keine aktive Entscheidung für ein Modul getroffen wird, gilt automatisch Modul 1.

Modul 1: Pauschale jährliche Netzentgeltreduzierung
Diese Option gewährt eine jährliche Prämie als Anreiz für die flexible Steuerbarkeit der Anlage. Eine pauschale Reduzierung auf das Netzentgelt dürfte zukünftig in Verbindung mit einem variablen Netzentgelt sehr attraktiv für die E-Mobilität sein.

Modul 2: Reduzierung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde
Hier erfolgt eine Reduzierung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde. Für Modul 2 wird ein zusätzlicher Zähler für die Anlage benötigt.

Die Preise lassen sich im Preisblatt nachlesen. Die Anmeldung erfolgt über das Formular Anmeldung zum Anschluss an das Stromnetz. 

 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne.

Fotos: Thomas Hosemann

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