Nahaufnahme einer technischen Armatur mit grünem Steuergerät, zwei Manometern und einem gelben Schild mit der Aufschrift ‚Reserve‘. Sichtbar sind graue Rohrleitungen, rote Schläuche und metallische Verbindungen in einem hellen Technikraum.

FAQs Versorgungssicherheit Gas

Aktuelle Lagebewertung zur Gasversorgung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWK) hat die seit dem 23. Juni 2022 geltende Alarmstufe des Notfallplans Gas aufgehoben. Seit dem 1. Juli 2025 gilt die Frühwarnstufe. Die Versorgungslage in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Unser Land verfügt heute über vielfältige Importmöglichkeiten.

Die Gasversorgung in Deutschland ist derzeit stabil, die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Lage aktuell als gering ein und überwacht die Situation fortlaufend.

Trotz der positiven Entwicklung bleibt ein sparsamer Gasverbrauch wichtig, da aufgrund der europäischen Importabhängigkeit weiterhin Risiken bestehen.

Antworten auf die häufigsten Fragen

Was bedeutet die Frühwarnstufe (Stand 30.03.3022)?

Die Ausrufung der Frühwarnstufe ist eine rein präventive Maßnahme. Ziel ist es, Energieversorger und relevante Institutionen frühzeitig auf mögliche Unterbrechungen der Gaslieferungen vorzubereiten. Es besteht aktuell kein akuter Gasmangel – die Versorgung ist bis auf Weiteres gesichert.

Die Frühwarnstufe ist die erste von drei Eskalationsstufen im Notfallplan der Bundesregierung. Sie ermöglicht eine koordinierte Vorbereitung, um im Falle von Lieferengpässen handlungsfähig zu bleiben.

Was sind weitere Eskalationsstufen?

Die Frühwarnstufe ist die erste von drei Eskalationsstufen im Notfallplan der Bundesregierung. Sie dient der Vorbereitung auf mögliche Einschränkungen der Gasversorgung. Unter Leitung des Bundeswirtschaftsministeriums arbeitet ein Krisenteam mit der Bundesnetzagentur, Fernleitungsbetreibern und den Bundesländern zusammen, um die Lage täglich zu bewerten.

Die Alarmstufe folgt, wenn Störungen oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage auftreten, der Markt aber noch in der Lage ist, die Versorgung zu stabilisieren. Erst die Notfallstufe bedeutet akuten Gasmangel und erlaubt Abschaltungen nach Vorgaben der Bundesnetzagentur, wobei bestimmte Kundengruppen gesetzlich geschützt sind.

Ist meine Gasversorgung durch die swa gesichert?

Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen sowie Einrichtungen der kritischen Infrastruktur werden in jedem Fall weiterhin mit Gas versorgt. Das Energiewirtschaftsgesetz (§ 53a EnWG) definiert diese besonders geschützten Kunden für den Fall einer Notfallphase: Dazu gehören Haushaltskunden sowie KMU aus Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird. Ebenso zählen grundlegende soziale Dienste wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr dazu.

Fernwärmeanlagen, die diese Kundengruppen beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können, sind ebenfalls geschützt. Damit unterliegen auch die Kraftwerke der swa, die für die Augsburger Wärmeversorgung verantwortlich sind, diesem besonderen Schutz. Die Versorgung mit Fernwärme wäre somit selbst in der Notfallphase sichergestellt.

Wer könnte von einer Abschaltung betroffen sein, falls die Notfallstufe erreicht würde?

Von einer möglichen Abschaltung wären im äußersten Notfall nur wenige sehr große Geschäftskunden in Augsburg betroffen. 

Die swa haben sich umfassend auf mögliche Versorgungsengpässe vorbereitet und alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Selbst bei einem vollständigen Lieferstopp durch Russland bleibt die Versorgung besonders geschützter Kundengruppen gesichert. Dazu zählen Haushalte, kleine und mittlere Gewerbebetriebe sowie soziale Einrichtungen, Krankenhäuser und Kraftwerke zur Erzeugung von Strom und Fernwärme. Die Gasimporte aus Ländern wie Norwegen und den Niederlanden reichen aus, um diese Gruppen zuverlässig zu versorgen.

Der Gesetzgeber hat klar geregelt, wer im Falle der Notfallstufe von Abschaltungen betroffen wäre. Im Versorgungsgebiet der swa betrifft dies nur wenige Geschäftskunden mit sehr hohem Verbrauch. Diese werden separat informiert.

Was können Privat-/Haushaltskund*innen in der aktuellen Lage tun?

Kund*innen können in der aktuellen Lage einen aktiven Beitrag dazu leisten, so wenig Energie / Gas wie möglich zu verbrauchen.

Sie möchten sich genauer informieren?

Folgende Internetseiten helfen Ihnen, wenn Sie sich weiter informieren möchten:

Bundesnetzagentur: Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland

dvgw: Aktuelle und zukünftige Erdgasversorgung Deutschlands

bdew: Krisenmanagement im Fall eines Versorgungsengpasses

bdew: Aktuelles

bayernets: Aktuelles

Für Fragen zu Ihrem Gasvertrag wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Anbieter.