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    Antworten zum Thema

    Smart Meter

    Unter einem digitalen Stromzähler versteht man auch eine moderne Messeinrichtung (mME). Er besteht aus einem elektronischen Messwerk und einer digitalen Anzeige und ersetzt den analogen Stromzähler (Ferraris-Zähler). Verbrauchswerte werden detailliert erfasst und können digital abgelesen werden. Die digitalen Stromzähler messen und speichern den Stromverbrauch und können vor Ort aber nicht fernausgelesen werden. Eine Kommunikationsanbindung ist möglich, aber noch nicht erfolgt.

    Digitale Stromzähler erfassen den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit, senden aber keine Zählerstände nach außen. Der Zählerstand wird ein Mal pro Jahr weiterhin durch die Stadtwerke oder den Kunden manuell abgelesen. Am Display des digitalen Zählers können neben dem aktuellen Stromverbrauch auch die Verbrauchswerte der letzten 24 Monate zeitraumspezifisch eingesehen werden.

    Das Smart Meter Gateway ist eine Kommunikationseinheit, die zusammen mit dem digitalen Stromzähler den Smart Meter bilden. Es bildet die Schnittstelle zwischen Messeinrichtung und Kommunikationsnetz. Das Gateway verwaltet die Zugriffsrechte zum Schutz der Daten und verarbeitet und überträgt die Messwerte von Verbrauchern und Erzeugern verschlüsselt an die berechtigten Energieversorgungsunternehmen. Der Messstellenbetreiber als das Unternehmen, das die neuen Stromzähler einbaut, betreibt und wartet, übermittelt die Daten unter anderem an den Stromversorger und den Netzbetreiber. Damit entfällt die jährliche Ablesung des Stromverbrauchs vor Ort.

    Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem (iMSys). Er besteht aus zwei Komponenten, dem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem Smart Meter Gateway. Es ermöglicht eine automatisierte Fernauslesung von Messwerten.

    Ausgehend von dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende 2016 sollen Smart Meter eine moderne Infrastruktur für die Energiewende schaffen und die Digitalisierung der Energiewende voranbringen. Smart Meter sollen Strom aus erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt einbinden und Stromangebot und –nachfrage in Einklang bringen. Dadurch werden Stromverbrauch und –erzeugung transparenter. 

    Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW) und das damit einhergehende Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), welches am 02. September 2016 in Kraft getreten ist, regeln den Einsatz von digitalen Stromzählern bzw. Smart Metern.

    Um eine sichere Stromversorgung gewährleisten zu können, müssen sich Stromerzeugung und –verbrauch im Stromnetz stets die Waage halten. Da immer mehr Strom mittels Wind und Sonne erzeugt wird, und somit die Erzeugung immer abhängiger von den Unwägbarkeiten des Wetters wird, benötigen wir für eine erfolgreiche Energiewende ein intelligentes Stromnetz. Das sogenannte „Smart Grid“ ist in der Lage das Stromangebot und respektive die Nachfrage aktiv in Einklang zu bringen. Smart Meter sind dabei ein bedeutender Baustein dieser modernen Infrastruktur.

    Darüber hinaus schaffen Smart Meter Transparenz in Bezug auf den eigenen Stromverbrauch und identifizieren so Potentiale, um den Energieverbrauch zu senken. Gleichzeitig wird die Abrechnung genauer und auch bequemer, da die Daten automatisch an den Messstellenbetreiber übermittelt werden können.

    Zusätzlich können je nach Kundenverhalten Kosteneinsparungen erzielt werden. Voraussetzungen hierfür sind neben dem Smart Meter, entsprechende Tarife der Lieferanten und Steuerungsmöglichkeiten.

    Smart Meter unterstützen die Energiewende und die Steuerbarkeit innerhalb des Stromnetzes. Sie helfen dabei, eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen zu erreichen.

    Aber ein Smart Meter kann noch viel mehr. Zukünftig soll es möglich werden, mehrere Geräte an ein und das selbe Gateway anzuschließen, um so die Verbräuche von Strom, Wasser, Gas und Wärme zu bündeln. Dank der sicheren und standardisierten Infrastruktur der Smart Meter können dann weitere energiefremde Dienstleistungen, wie zum Beispiel Smart-Home-Anwendungen, angeboten werden.

    Des Weiteren können die Geräte dabei helfen, gezielt Energie zu sparen. Erzeugung und Verbrauch kann besser aufeinander abgestimmt werden, wodurch das Stromnetz besser ausgelastet wird.  

    Der flächendeckende Einbau von digitalen Stromzählern läuft bereits seit einigen Jahren. Das Messstellenbetriebsgesetz sah bereits ab 2017 den Einbau auch von Smart Metern in einigen privaten Haushalten vor. Die sogenannte Markterklärung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Voraussetzung für den Start des offiziellen Rollouts der Smart Meter ist, erfolgte jedoch erst Ende Januar 2020. Ab dem 24.2.2020 dürfen bzw. müssen Messstellenbetreiber nun mit dem Einbau der neuen Geräte beginnen.

    Für den Start ist geplant Smart Meter zuerst bei Großverbrauchern ab 10.000 KW/h Jahresstromverbrauch und Erzeuger von zwischen 7 Kilowatt (kW) und 100 kW installierter Leistung zu verbauen. Andere Verbraucher und Erzeuger können ab 2020 zum Einbau verpflichtet werden. Ein freiwilliger Einbau von Smart Metern ist daneben immer möglich. 

    Zum Vergleich: Ein Haushalt mit vier Personen verbraucht in Deutschland pro Jahr im Schnitt 4.000 kWh.

    Nein, egal ob Eigentümer/in oder Mieter/in: Sie sind gesetzlich verpflichtet, dem Einbau von digitalen Stromzählern bzw. Smart Metern zuzustimmen, genau wie bislang bei den analogen Stromzählern.

    Ja, Großbritannien, Österreich, Italien, Schweden, die Niederlande, die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien und Neuseeland haben bereits Smart Meter im Einsatz. Die meisten anderen EU-Länder installieren diese Geräte derzeit.

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    Datenschutz und Datensicherheit

    In keinem anderen europäischen Land gibt es so hohe Sicherheitsstandards wie bei uns in Deutschland. Die digitalen Stromzähler enthalten ein Sicherheitsmodul, das alle Kommunikationsverbindungen mit bestimmten kryptographischen Verfahren verschlüsselt. Des Weiteren dürfen nur Smart Meter Gateways verwendet werden, die durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und mit dem sogenannten „BSI-Sicherheitsprofil“ zertifiziert wurden. So erfüllt das Gateway Sicherheitsstandards höher als beim Online-Banking und vergleichbar mit dem Standard des Chips auf dem Personalausweis. Ebenso werden besonders strikte Datenschutzvorschriften bei der Datenverarbeitung eingehalten, um ein hohes Maß an Datenschutz und -sicherheit zu gewährleisten. 
    In diesem Zusammenhang wurde auch das Pärchen SiLKe (= Sichere Lieferkette) und SiMon (= Sichere Monteur) ins Leben gerufen. 

    Kurz: Sichere Lieferkette - Der sichere Weg des Gateways zum Kunden.

    Unter der Abkürzung SiLKe versteht man eine sichere Lieferkette. Diese soll den sicheren Transport der Smart Meter Gateways gewährleisten. Beginnend bei der Produktion und Lagerung des Herstellers, über den Transport und die Lagerung bei dem jeweiligen Messstellenbetreiber, bis hin zum Transport zum Montageort und die Montage an sich. 

    SiLKe ist ein Teil der Smart-Meter-Gateway Zertifizierung und soll jegliche Manipulation an den Gateways verhindern. Hier haben die Smart-Meter-Gateway Hersteller Ihre eigenen Lösungen entwickelt. Komponenten davon sind beispielsweise Safety- und Sky-Boxen, die sicherstellen, dass nur eine berechtigte Person die Transportboxen öffnet oder schließt.

    Während des gesamten Transports und der Lagerung bleiben die Gateways in den Behältnissen und werden erst kurz vor der Installation entnommen. Die Entnahme ist dann auch nur mit Einmal-Codes und pyKeys (ein individuelles PIN-CODE-System) möglich. So wird verhindert, das manipulierte Geräte eingeschleust werden können.
     

    Kurz: Sicherer Monteur - Einbau und Verwaltung des Gateways.

    Als SiMon bezeichnet man einen sicheren Monteur. Um eine sichere Lieferkette garantieren zu können, darf die Montage und die Annahme der Smart Meter Gateways nur von geschulten und berechtigten Monteuren erfolgen. Alle Personen, die Zugriff auf die Gateways haben, wurden davor geschult und namentlich registriert. SiMon ist zuständig für die Installation und die Inbetriebnahme der intelligenten Messsysteme.

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    Kosten

    Wie im Bundesflyer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie angekündigt, bleiben die Kosten strikt begrenzt. Das ist gesetzlich abgesichert.

    Die Kosten, die der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) für den Messstellenbetrieb von digitalen Stromzählern und Smart Metern abrechnen darf, sind im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) durch Preisobergrenzen festgelegt.

    Die Kosten für einen digitalen Stromzähler sind hier auf 20 €/Jahr begrenzt. Bei den Smart Meter Gateways sind die Kosten je nach Jahresverbrauch oder Einspeiseleistung gestaffelt und können variieren. In der nachstehenden Tabelle können Sie die Kosten der verschiedenen Elemente entnehmen.

    Eine komplette Aufstellung der Kosten finden Sie hier: Preisblatt


    Der gMSB darf nur für sog. Zusatzleistungen zusätzlich Geld verlangen. Dies sind Leistungen, die über die Standardleistungen hinausgehen und von dem Anschlussnutzer beauftragt wurden. 

    Nein, der Eigenverbrauch des Smart Meters wird nicht mitgezählt und wird daher nicht abgerechnet.

    In den meisten Fällen passt das Smart Meter oder der digitale Stromzähler an die Stelle, an der bislang Ihr alter analoger Stromzähler hing. Sind Umbauten nötig, muss der Haus- oder Wohnungseigentümer einen Elektrohandwerker beauftragen und dafür auch die Kosten tragen. Das ist gesetzlich so geregelt und kann im Flyer der Bundesregierung nachgelesen werden.

    Flyer der Bundesregierung

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