Um den Verbrauch von Strom, Gas, Wasser und Fernwärme abrechnen zu können, werden Messeinrichtungen - auch bekannt als Zähler - eingesetzt.
Damit die so erfassten Messwerte auch immer korrekt sind und Sie so nicht mehr bezahlen müssen, als sie tatsächlich verbraucht haben, sind alle Netz- bzw. Messstellenbetreiber nach dem Eichgesetz verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ihre Zähler auszutauschen oder nacheichen zu lassen.
Dass sich die Zähler der einzelnen Sparten technisch komplett unterscheiden liegt natürlich auf der Hand. Daher benötigt man für jede der vier Sparten – Strom, Gas, Wasser und Wärme - auch einen eigenen, technisch individuellen Prüfstand.
Diese Aufgaben übernimmt bei der swa Netze GmbH die hauseigene staatlich anerkannte Prüfstelle für die Zählerprüfung, -eichung und –instandhaltung. Sie übernimmt dabei hoheitliche Aufgaben nach dem Mess- und Eichgesetz. Und das seit über 65 Jahren.